Der Stadtrat/Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Mißständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
Der Ortschaftsrat hat die auf die Ortschaft bezogenen Interessen der Bürger aus der Ortschaft zu vertreten. Er ist, wie auch der Ortsvorsteher, obligatorisches Gremium in der Ortschaft. Die Mitglieder sind damit die ortsnahen Sachverwalter der Interessen der Ortschaft und unmittelbare Ansprechpartner der Bürger. Über diese politische Funktion hinaus –hat der Ortschaftsrat auch wichtige Funktionen in der Verwaltung. Zu den wichtigsten Funktionen zählt die sachgerechte Interessenvertretung für die Ortschaft. Bei der Beschlussfassung hat der Ortschaftsrat dabei auch auf die Belange der Gesamtgemeinde, auf deren Wohl er ebenfalls verpflichtet ist, Rücksicht zu nehmen. Test
Die Probleme unserer Stadt sind eng verknüpft mit denen des Kreises. Allen Bürgern sollte klar sein, wie wichtig Beratungen und Entscheidungen auf Kreisebene sind. Am Beispiel Schulen läßt sich dies klar erkennen. Die Größe und Bedeutung von Gaggenau auch für die Umland-Gemeinden erfordert eine stärkere Vertretung im Kreistag.
Die freien Wähler sind im Kreistag des Landkreises Rastatt durch Christof Florus, Oberbürgermeister der Stadt Gaggenau, vertreten.